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Kaum vorstellbar, wie sich Arbeitszeiten und die Eigenart des Arbeitens im Laufe der Jahrzehnte verändert haben. In vorindustrieller Zeit wurde vorwiegend in der Landwirtschaft gearbeitet und so richtete sich die Arbeitszeit nach den Jahreszeiten. Im Sommer wurde dementsprechend länger gearbeitet als im Winter. Künstliche Beleuchtung bzw. Elektrizität läuteten die Industrialisierung ein und somit veränderte sich die Art und Weise und vor allem die Zeit, die Menschen mit Arbeit verbrachten.
Zunächst wurden Arbeitnehmer völlig unkontrolliert ausgebeutet. Bis zu 16 Stunden oder mehr wurde gearbeitet und dies zu unglaublich niedrigen Löhnen. Arbeiterbewegungen, folgende Kürzungen der Arbeitsstunden und immer mehr Absicherungen für Arbeitnehmer sorgten zum Glück im Laufe der Zeit für unsere heutigen Verhältnisse. Dennoch sind sich immer mehr Menschen einig, dass auch der 8 Stunden Arbeitstag völlig veraltet und für unsere heutige Arbeitsweise nicht mehr zeitgemäß ist. Dementsprechend fordern viele eine Abkehr von dieser aus der Industrialisierung stammenden “Hauptsache es wird gewirtschaftet”-Statute. Die 40-Stunden Woche scheint ein Auslaufmodell zu sein.
Alles, was Sie sonst zur Arbeitszeit wissen müssen, kurz und knapp:
Wie werden Anfang und Ende der Arbeitszeit bestimmt?
Neben elektronischer Zeiterfassung, können auch Ein- und Ausstempeln den Beginn und das Ende der Arbeitszeit markieren. Der Arbeitsvertrag regelt üblicherweise die Länge der Arbeitszeit.
Gehören Pausen zur Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nur im Bergbau unter Tage zählen auch die Ruhezeiten zur Arbeitszeit. Die Mittagspause gehört also eindeutig nicht zur Arbeitszeit.
Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?
Für die Umkleidezeit stehen maximal 27 Minuten pro Arbeitstag zur Verfügung. Allerdings gilt dies nur für Tätigkeiten, bei denen eine Berufsbekleidung notwendig ist, welche in einem vorgeschriebenen Umkleideraum an- und abgelegt wird. So ist etwa bei Krankenpflegern oder Ärzten die Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit.
Sind Toilettengänge oder der Gang zum Kaffeeautomaten Arbeitszeit?
Toilettengänge gehören zur Arbeitszeit, so wie etwa auch der Gang zum Kaffeeautomaten oder das Trinken aus einer Wasserflasche. Solche kurzen Pausen werden dementsprechend nicht von der Arbeitszeit abgezogen. Allerdings sollte man diese kurzen Pausen nicht unnötig in die Länge ziehen und missbräuchlich nutzen, etwa zum Telefonieren.
Gelten Raucherpausen als Arbeitszeit?
Arbeitsrechtlich gibt es kein Gesetz, das einen Anspruch auf das Rauchen während der Arbeit formuliert. Hier entscheidet der Arbeitgeber. Allerdings hat ein Arbeitnehmer das Recht auf eine Erholungspause am Tag, welche als Raucherpause genutzt werden kann.
Der Arztbesuch während der regulären Arbeitszeit?
Arztbesuche sind grundsätzlich in der Freizeit zu erledigen, wenn der Arbeitnehmer nicht akut krank ist. Gibt es allerdings keine andere Möglichkeit den Termin nicht in die Arbeitszeit zu legen und im Falle eines Notfalls, muss der Arbeitgeber die Dauer des Arztbesuchs während der Arbeitszeit bezahlen.
Inwiefern gehören Dienstreisen zur Arbeitszeit?
Ein Arbeitnehmer wird nur für die Zeit entlohnt, in der er Leistungen erbringt. Das Bundesamtgericht beschloss in einem Urteil vom 17.Oktober 2018, dass die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ins Ausland entsendet wurde, wie Arbeit vergütet wurden. Grundsätzlich allerdings gelten Reisezeiten nicht automatisch als Arbeitszeiten.
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